
Qualitätsmanagement
ISO 9001 – zertifizierte Qualität in der Blaulicht-Simulation
Ausbildung an Simulatoren muss verlässlich, reproduzierbar und prüfbar sein. Unser Qualitätsmanagement nach ISO 9001 sichert jeden Schritt – von der Anforderungsaufnahme bis zur Abnahme an Ihrer Wache.
Was bedeutet die ISO-9001-Zertifizierung für Ihre Organisation?
Kein Papier für die Schublade, sondern gelebte Prozesse mit Wirkung auf Ihre Ausbildung.
Dokumentierte Prozesse
Jede Projektphase – Analyse, Fahrzeugmodellierung, Szenarienbau, Integration – ist beschrieben, geprüft und nachvollziehbar.
Nachvollziehbare Abnahmen
Definierte Prüfkriterien und Abnahmeprotokolle je Simulator, Fahrzeugprofil und Standort.
Reproduzierbare Ausbildung
Standardisierte Szenarien und Bewertungslogik sorgen dafür, dass Ergebnisse zwischen Fahrern, Wachen und Standorten vergleichbar bleiben.
Kontinuierliche Verbesserung
Rückmeldungen aus Ausbildung und Auswertung fließen strukturiert in Updates von Szenarien und Fahrzeugmodellen ein.
Klare Verantwortlichkeiten
Feste Ansprechpartner, definierte Eskalationswege und dokumentierter Support über die gesamte Nutzungsdauer.
Lieferanten- und Materialkontrolle
Hardware, Bewegungssysteme und MR-Komponenten unterliegen geprüften Beschaffungs- und Wartungsstandards.
Für welche Leistungen gilt die Zertifizierung?
- Entwicklung und Fertigung von Fahrsimulatoren
- Modellierung von Einsatzfahrzeug-Profilen
- Aufbau, Inbetriebnahme und Schulung vor Ort
- Wartung, Support und Software-Updates
- Auswertung, Debriefing und Berichtswesen
Welche Nachweise können wir vorlegen?
Zertifikat, Prüfumfang und aktuelle Nachweise stellen wir für Beschaffungs- und Vergabeverfahren auf Anfrage bereit.
Welche Nachweise können wir vorlegen?Welche Zahlen belegen das Angebot von SIFAT?
Alle Angaben mit der Grundlage, auf die sie sich beziehen – damit jede Zahl überprüfbar bleibt.
| Wert | Bedeutung | Grundlage der Angabe |
|---|---|---|
| 20+ | Jahre Erfahrung in der Fahrsimulation | Grundlage: Firmengeschichte der SIFAT Road Safety GmbH seit Gründung, Stand September 2026. |
| 4 | Ausbaustufen pro Fahrzeugtyp | Grundlage: lieferbares Produktprogramm – stationär, mobil, Echtkabine und Mixed Reality (MR). |
| 6 | Einsatzbereiche mit eigenem Trainingsprofil | Grundlage: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Zoll, Technisches Hilfswerk (THW), Katastrophenschutz. |
| ab 5.500 € | Mietpreis für 7 Tage | Grundlage: Preisliste Vermietung 2026, netto, inklusive Lieferung, Aufbau und Einweisung in Deutschland. |
| ISO 9001 | zertifiziertes Qualitätsmanagement | Grundlage: Zertifizierung der SIFAT Road Safety GmbH nach ISO 9001:2015. |
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Rechtsgrundlagen, Normen und amtliche Statistiken, auf die sich die Inhalte von SIFAT beziehen.
- § 35 StVO – Sonderrechte
Rechtsgrundlage der Sonderrechte, die im Simulator trainiert und bewertet werden.
- § 38 StVO – Blaues Blinklicht und Einsatzhorn
Regelt das Wegerecht, das in jedem Alarmfahrt-Szenario geprüft wird.
- ISO 9001:2015 – Qualitätsmanagementsysteme
Norm, nach der die Prozesse der SIFAT Road Safety GmbH zertifiziert sind.
- Statistisches Bundesamt – Verkehrsunfälle
Amtliche Unfalldaten als Bezugsgröße für Einsatzfahrt-Risiken in Deutschland.
- Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
Fachverband für Verkehrssicherheit; SIFAT arbeitet mit DVR-Programmen zusammen.
Was bedeuten die verwendeten Abkürzungen?
Alle Fachabkürzungen einmal vollständig ausgeschrieben und erklärt.
- MR — Mixed Reality
- Mischung aus realem Fahrerplatz und digitaler Umgebung: Der Fahrer sieht seine echten Hände, Lenkrad und Bedienelemente und gleichzeitig die simulierte Einsatzfahrt.
- BOS — Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Sammelbegriff für Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Zoll, Technisches Hilfswerk und Katastrophenschutz.
- RTW — Rettungswagen
- Fahrzeug des Rettungsdienstes für Notfalltransporte; im Simulator mit eigener Fahrphysik und Beladung abgebildet.
- HLF — Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
- Standardfahrzeug der Feuerwehr mit hohem Gewicht und hohem Schwerpunkt, dadurch anspruchsvoll bei Bremsen und Ausweichen.
- StVO — Straßenverkehrs-Ordnung
- Rechtsgrundlage der Einsatzfahrt: § 35 StVO regelt Sonderrechte, § 38 StVO Wegerecht mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn.
Inhalt zuletzt geprüft und aktualisiert am
Herausgeber: SIFAT Road Safety GmbH, Berlin (Deutschland)